Informationen zum Videoschutz in Heilbronn
(barrierefrei – deutsch)
Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,
wir freuen uns über Ihr Interesse an der Videoüberwachung und möchten Ihnen nähere Informationen zu dieser Maßnahme geben:
Warum wird videoüberwacht?
Wir möchten voranstellen, dass die Videoüberwachung im öffentlichen Raum Bestandteil eines umfassenden Gesamtsicherheitskonzepts ist und zu Ihrer Sicherheit erfolgt. Ziel des Einsatzes der Videotechnik ist nicht die gezielte Überwachung oder Observation konkreter Einzelpersonen, sondern es geht um den zügigen Schutz in Gefahrenfällen und die schnelle Überführung von Straftätern. In den vergangenen Jahren wurde objektiv festgestellt, dass der Marktplatz in Heilbronn eine deutliche Mehrbelastung von Straftaten aufweist. Insoweit haben das Polizeipräsidium Heilbronn und die Stadt Heilbronn beschlossen, diese Örtlichkeit gemäß § 44 Abs. 3 und Abs. 10 des Polizeigesetzes Baden-Württemberg (PolG BW) mit Videotechnik zu überwachen. Unser Ziel ist, drohende Gefahren für Sie und andere schnellstmöglich zu erkennen und unverzüglich zu reagieren, wenn es erforderlich ist.
Was und wo wird videoüberwacht?
Die Videoüberwachung nach § 44 Abs. 3 PolG BW ist nur im öffentlichen Raum möglich. Wohnungen und sonstige private Bereiche werden von der Videoüberwachung nicht erfasst.
Ferner die die Videoüberwachung bei Versammlungen deaktiviert.
Wie lange werden Daten gespeichert?
Die Videobilder werden an das Polizeipräsidium Heilbronn übertragen, dort grundsätzlich für maximal 72 Stunden gespeichert und anschließend automatisch gelöscht. Eine längere Speicherung erfolgt nur ausnahmsweise nach Maßgabe des § 44 Abs. 10 Satz 2 PolG BW, insbesondere wenn eine Straftat von der Videokamera aufgezeichnet wurde.
Werden Daten automatisch ausgewertet?
Eine algorithmenbasierte (bzw. KI-gestützte), automatische Auswertung der Videobilder findet nicht statt.
Die übertragenen Bilder werden beim PP Heilbronn konventionell, d.h. in Echtzeit durch einen Polizeibeamten beurteilt.
Weitere Informationen zum Datenschutz
Das PolG BW verpflichtet uns zu einer Information, sofern wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Daher erläutern wir Ihnen nachfolgend, welche Daten wir von Ihnen zu welchen Zwecken verarbeiten und welche Rechte Sie diesbezüglich haben.
Die Verantwortung für die Datenverarbeitung bei Videoüberwachungsanlagen liegt beim PP Heilbronn:
Name und Anschrift des Verantwortlichen:
Polizeipräsidium Heilbronn
Karlstr.108
74076 Heilbronn
+49 (0) 7131 104-9
HEILBRONN.PP@polizei.bwl.de
Angaben zum Datenschutzbeauftragten:
Polizeipräsidium Heilbronn
HEILBRONN.PP.BDSB@polizei.bwl.de
Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Zwecke der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Videoüberwachung des Marktplatzes gem. § 44 Abs. 3 und Abs. 10 PolG BW können präventiver und repressiver Art sein. Ziel ist, drohende Gefahren für Sie und andere schnellstmöglich zu erkennen und unverzüglich zu reagieren, wenn es erforderlich ist. Wenn eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung aufgezeichnet wurde, werden die Aufnahmen erforderlichenfalls auch zum Tatnachweis herangezogen.
Zum Einsatz kommen sowohl Videobeobachtungs- als auch -aufzeichnungssysteme. Angefertigte Videoaufzeichnungen werden ausschließlich anlassbezogen ausgewertet und gesichtet. Ohne einen entsprechenden Anlass werden diese ungesehen in regelmäßigen Abständen (siehe oben, Speicherdauer) gelöscht.
Werden Videoaufzeichnungen ausgewertet und Ihrer Person zugeordnet, erhalten Sie hiervon Nachricht, sofern keine rechtlichen oder ermittlungstaktischen Gründe (z.B. nach § 8 LDSG BW) dagegenstehen.
Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Das übertragene Bild der jeweiligen Kamera ist ausschließlich für befugte Beschäftigte des PP Heilbronn sichtbar.
Gespeicherte Aufzeichnungen einzusehen bleibt im Falle eines Anlasses zur Auswertung einem eng begrenzten Personenkreis vorbehalten. In einem solchen Fall kommen folgende Empfänger in Betracht:
Kategorien personenbezogener Daten
Dauer der Datenspeicherung
Aufzeichnungen werden unverzüglich gelöscht, sofern sie nicht für einen der o.g. Zwecke benötigt werden. Die anlasslose Höchstspeicherfrist ergibt sich aus § 44 Abs. 10 PolG BW.
Betroffenenrechte
Sie können Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten und unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung Ihrer Daten verlangen oder deren Einschränkung der Verarbeitung erwirken (§§ 91, 92 PolG BW).
Beschwerderecht
Unseren zuständigen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie wie oben angegeben.
Darüber hinaus haben Sie nach § 93 PolG BW die Möglichkeit, sich an die Datenschutzaufsichtsbehörde des Landes zu wenden. Die für uns zuständige Behörde ist:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI)
Hausanschrift:
Königstrasse 10a, 70173 Stuttgart
Postanschrift:
Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart
Tel.: 0711/615541-0
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de